Winterdienst nach § 1319a ABGB und §93 StvO
Wir halten Ihre Liegenschaft Schnee- und Eisfrei und gewähren Ihnen somit die gesetzliche Verkehrssicherheit von Personen und Fahrzeugen.
Zum Einsatz gelangen Gerätschaften von der Landwirtschaftlichen Maschine bis hin zum händischen Schaufler.
Gerne beraten wir Sie vor Ort und erstellen Ihnen Ihr maßgeschneidertes Angebot.
Wir freuen uns auf ihre Kontaktaufnahme!